Rahmenbedingungen

Alles was Sie in den Sitzungen sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Behörden, Ärzten bzw. Ärztinnen, Angehörigen usw.

 

Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer Spezialisten bzw. Spezialistinnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu machen.

 

Psychotherapeutische Beratung/Behandlung kann nur aufgrund Ihrer freiwilligen Bereitschaft geschehen. Ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln.

 

Ich bin verpflichtet Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende unseres gemeinsamen Arbeitens, Empfehlungen bezüglich Konsultation anderer Spezialisten des Gesundheitswesens, u.ä.). In diese dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen.

 

Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich ist untersagt, insbesondere jede Nötigung, psychische Indoktrination, religiöse Missionierung und sexuelle Beziehung.

 

>> Klienteninformationsblatt

 

Zahlungsmodalitäten

Die Sitzungen werden jeweils im Anschluss verrechnet. Bei Teilrefundierung durch die Krankenkasse (siehe unten) erhalten Sie nach einigen Sitzungen zusätzlich eine entsprechende Honorarnote zur Vorlage bei der Krankenkasse.

 

Honorar für Psychotherapie, klinisch-psychologische Behandlung und Selbsterfahrung im Rahmen einer Ausbildung (steuerbefreit):
Einzeleinheit: € 100,-
Doppeleinheit: € 200,-

Honorar für Coaching, Supervision und psychologische Beratung:
Einzeleinheit € 100,-
Doppeleinheit € 200,-

 

Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist möglich, wenn Ihr Problem/Anliegen einer "krankheitswertigen Störung" entspricht.

 

Vereinbarte Termine können 2 Werktage vorher abgesagt werden, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Wird nicht oder innerhalb der 2 Werktage abgesagt, wird das Honorar zur Gänze verrechnet. Sollte Ihre abgesagte Stunde für eine andere Person genutzt werden können, wird Ihnen das Ausfallshonorar erlassen. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.