Lockdown-Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient! 


Als Gesundheitsberuf ist es Psychotherapeutinnen weiterhin gestattet, auch während des Lockdowns persönlich mit KlientInnen zu arbeiten. Es gelten jedoch während der nächsten Wochen deutlich strengere Regelungen (siehe dazu „Handlungsempfehlung für niedergelassene nichtärztliche Gesundheitsberufe“).

 

Selbstverständlich stehe ich Ihnen wie bereits während des ersten Lockdowns per Telefonsitzung oder Videositzung zum vereinbarten Termin auch „remote“ zur Verfügung. Ich bitte Sie, folgende Bedingungen einzuhalten: 

 

 

Weiterhin gilt:
Der Herbst ist eine Zeit von Erkältungen und Grippe. Die Symptome sind nicht leicht von Covid-19 Symptomen zu unterscheiden. Da diese oft sehr kurzfristig auftreten, bitte ich Sie, im Falle von plötzlicher Erkrankung unsere Sitzung per Telefon oder Videotelefonie in Anspruch zu nehmen. Dies gilt - den Empfehlungen der AGES folgend - bei akuten respiratorischen Infektionen (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: 

 

 

Auch wenn Sie oder ich Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten und somit als Verdachtsfall gelten, gilt diese Regelung. Ich bitte auch hier um umgehende Information. Da ich jederzeit auf „remote“ umstellen kann (Telefon, Videokonferenz), ist die 48 Stunden-Absagereglung weiterhin aufrecht. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche uns allen viel Gesundheit!


Eva M. Gruber